Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle sinnvoll, die auf ihr Arbeitseinkommen angewiesen sind. Ein Unfall oder eine schwerwiegende Erkrankung, die zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit führt, kann die Betroffenen schnell in große finanzielle Schwierigkeiten bringen. Neben einer Privathaftpflichtversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung die wichtigste private Versicherung. Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, hat keinen Anspruch mehr auf eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente. Nicht in allen Fällen greift die staatliche Erwerbsminderungsrente, die zumeist unter dem Grundsicherungsniveau liegt.
Funktionsweise der Berufsunfähigkeitsversicherung
Beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung wird eine monatliche Rente vereinbart, die sich am Einkommen des Versicherungsnehmers orientiert. Die Berufsunfähigkeitsversicherung tritt ein, wenn der Versicherte zu mindestens 50 Prozent seinen Beruf langfristig nicht mehr ausüben kann. Die vereinbarte Monatsrente ersetzt den Ausfall des Monatseinkommens. Nachdem die Berufsunfähigkeit ärztlich attestiert wurde, erfolgt vom Versicherer eine Überprüfung. Bei den Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung spielt es keine Rolle, ob der Versicherte noch eine andere Tätigkeit als den aktuellen Beruf ausüben kann. Daher sollten Interessierte beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auf den abstrakten Verweisungsverzicht achten.
Wer sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, da sie keine Berufsunfähigkeitsrente vom Staat bekommen. Die Erwerbsminderungsrente wird nur gezahlt, wenn der Betroffene…
- in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt hat
- mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat
- krankheitsbedingt täglich weniger als sechs Stunden arbeiten kann, egal, in welchem Beruf.
Nur dann, wenn der Betroffene aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann, hat er Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Bevor eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird, prüft die Rentenversicherung, ob durch Rehabilitationsmaßnahmen zumindest eine teilweise Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Der Betroffene erhält die halbe Erwerbsminderungsrente, wenn er noch in der Lage ist, täglich zwischen drei bis sechs Stunden zu arbeiten. Es wird erwartet, dass er sich um eine Teilzeitstelle bemüht. Das kann ein Aushilfsjob sein, unabhängig davon, welchen Beruf er vor der Erwerbsminderung ausgeübt hat. Ein Akademiker, der seinen Beruf mindestens sechs Stunden am Tag nicht mehr ausüben kann, müsste beispielsweise eine Stelle als Pförtner annehmen, wenn er zu deren Ausübung noch in der Lage ist. Anderenfalls hätte er keinen Anspruch auf die volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente.
Umso wichtiger ist daher der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für alle, die auf ihr Arbeitseinkommen als Existenzgrundlage angewiesen sind. Sinnvoll ist diese Versicherung vor allem für diejenigen, die mit ihren Arbeitseinkünften auch noch eine Familie versorgen müssen. Bevor eine Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlt wird, erfolgt eine umfassende Prüfung der Voraussetzungen. Ungefähr die Hälfte der Anträge auf Erwerbsminderungsrente werden abgelehnt.
Berufsunfähigkeitsversicherung als umfassende Absicherung der Arbeitskraft
Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung hat zwar ihren Preis, doch gibt es zur Abdeckung existenzbedrohender Risiken aufgrund von Krankheit oder Unfall keine Alternative. Bereits Berufsanfänger sollten an eine Berufsunfähigkeitsversicherung denken, da für sie die Beiträge noch recht günstig sind und auch in jungen Jahren ein Unfall oder eine Erkrankung das Leben von einem Tag auf den anderen verändern kann. Selbstständige sind oft nicht gesetzlich rentenversichert. Gerade für sie ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll, da sie oft auch bei einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit leer ausgehen. Lediglich diejenigen, die nur noch wenige Jahre arbeiten müssen, da sie kurz vor dem Renteneintritt stehen, sowie alle, die durch ihre Familie oder ein vorhandenes Vermögen ausreichend abgesichert sind, können auf eine solche Versicherung verzichten.
Beamte mit einer langjährigen Dienstzeit benötigen keine Berufsunfähigkeitsversicherung, da sie bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt bekommen, das deutlich über der Erwerbsminderungsrente liegt. Anstelle einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Beamte, die noch nicht lange im Dienst sind und deren Lebenshaltungskosten den Anspruch auf Ruhegeld übersteigen, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Das ist vor allem für junge Beamte sinnvoll, da erst ab einer Dienstzeit von fünf Jahren ein Anspruch auf Ruhegehalt besteht.
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Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung
Wie hoch die monatlichen Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung sind, hängt vom Anbieter und von der Berufsgruppe ab. Bauarbeiter müssen wesentlich höhere Beiträge zahlen als kaufmännische Angestellte. Für die Berechnung der Beiträge zählt nur der Beruf, der zum Zeitpunkt der Antragsstellung ausgeübt wird. Frühere oder spätere Tätigkeiten werden nicht berücksichtigt. Um einen günstigen Anbieter zu finden, lohnt sich der Vergleich über ein Vergleichsportal im Internet. Dabei kommt es nicht nur auf niedrige Beiträge, sondern vor allem auf umfassende Leistungen an. Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird durch riskante Berufe oder Hobbys teurer. Einige Anbieter weigern sich, Tauchlehrer oder Gerüstbauer zu versichern, da das Risiko zu hoch ist. Gerade diejenigen, die den Versicherungsschutz am dringendsten brauchen, werden mitunter abgelehnt.
Berufsunfähigkeitsschutz abhängig vom Gesundheitszustand
Beim Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Angaben über Vorerkrankungen gemacht werden. Verschiedene Erkrankungen wie Rückenbeschwerden oder Diabetes stellen ein erhöhtes Risiko dar und machen den Versicherungsschutz teuer. Vorerkrankungen dürfen jedoch nicht verschwiegen werden, da die Versicherungsgesellschaft im Leistungsfall nachforscht, ob die Erkrankung schon vor dem Versicherungsabschluss bestanden hat. Tritt während der Vertragslaufzeit eine Erkrankung auf, muss sie nicht gemeldet werden und wirkt sich nicht auf die Höhe der Prämien aus. Die Versicherungsgesellschaften tauschen negative Informationen über ihre Kunden untereinander aus. Wird der Antrag von einem Versicherer abgelehnt, kann es für den Antragsteller schwierig werden, überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen. Der Vertragsabschluss kann sich schon während der Schulzeit oder des Studiums rechnen, da dann die Beiträge aufgrund des geringen gesundheitlichen Risikos noch günstig sind.