Alle Unternehmen, die mit Fremdpersonaleinsatz arbeiten, sind von den gesetzlichen Bestimmungen betroffen. Dies umfasst sowohl die beauftragenden Firmen als auch die Personaldienstleister, die Arbeitskräfte verleihen oder entleihen. Besonders das Handwerk nutzt diese Beschäftigungsformen verstärkt, um flexibel auf Auftragsspitzen und Personalbedarf zu reagieren.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen regeln das Verhältnis zwischen allen Beteiligten und schaffen klare Strukturen für den Einsatz von Leiharbeitnehmern. Jeder Betrieb, der externes Personal einsetzt oder zur Verfügung stellt, muss sich an die entsprechenden Vorschriften halten.