Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung. Diese wird bereits zwingend benötigt, bevor ein Fahrzeug überhaupt für den Straßenverkehr zulassen werden kann. Dennoch sollten Verbraucher wissen, welchen Versicherungsschutz die Kfz-Haftpflichtversicherung bietet und welche Faktoren sich auf den zu zahlenden Versicherungsbeitrag auswirken können.
Was ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung versichert?
Der Grund für die Schaffung der Kfz-Haftpflicht als Pflichtversicherung war vordergründig, dass Geschädigte in der Praxis tatsächlich die Möglichkeit haben sollten, ihre aus dem Schaden heraus entstandenen Ansprüche durchzusetzen. Ohne Kfz-Haftpflichtversicherung wäre es hingegen häufig so, dass der Schadensverursacher aufgrund zu geringer Eigenmittel nicht dazu der Lage wäre, die entstandenen Kosten zu regulieren.
Über die Kfz-Haftpflichtversicherung sind demzufolge ausschließlich solche Schäden abgesichert, die mit dem versicherten Fahrzeug an einem anderen Verkehrsteilnehmer oder dessen Eigentum verursacht werden. Dabei sind es die folgenden drei Schadensarten, die über die Kfz-Haftpflicht versicherbar sind:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
Da unter anderem Unfälle im Straßenverkehr oftmals sehr hohe Schadenssummen nach sich ziehen, insbesondere dann, wenn Personen zu Schaden kommen und eventuelle dauerhafte Verletzungen erleiden, sollte die Versicherungssumme vorwiegend bei Personen- und Sachschäden möglichst hoch gewählt werden.
Welche Kriterien beeinflussen den Versicherungsbeitrag?
In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind es zahlreiche Kriterien, die sich auf die Höhe der zu zahlende Versicherungsprämie auswirken können. Zu nennen sind hier zunächst einmal die sogenannten harten Merkmale, die bei jedem Versicherer Einfluss auf die Höhe des Beitrages zur Kfz-Haftpflichtversicherung nehmen. Es handelt sich dabei um die folgenden Merkmale:
- Regionalklasse
- Typklasse
- Schadenfreiheitsklasse
Neben diesen harten Merkmalen gibt es noch die sogenannten weichen Kriterien, die in der Summe dazu führen können, dass die jährliche Versicherungsprämie um 10 bis 30 Prozent höher oder niedriger ausfallen kann:
- Garagenfahrzeug ja oder nein
- Jährliche Fahrleistung
- Alter der Fahrer
- Wohneigentum vorhanden oder nicht
- Fahrsicherheitstraining absolviert
Es gibt also eine ganze Reihe von Faktoren, die sich auf die Höhe der zu zahlende Versicherungsprämie auswirken können.
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Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung tritt bei Schäden ein, die nicht vom Versicherungsnehmer beeinflusst werden konnten. Daher gibt es in der Teilkaskoversicherung keinen Schadenfreiheitsrabatt. Nach einem Schaden kommt es demnach auch zu keiner Rückstufung und damit zu keiner Prämienerhöhung. Die Teilkaskoversicherung schützt gegen folgende Gefahren und Schäden am Fahrzeug oder an Fahrzeug- und Zubehörteilen:
- Brand oder Explosion
- Einbruch, Diebstahl
- Elementarereignisse
(Hagel, Sturm, Überschwemmung, Muren, Lawinen) - Zusammenstoß mit Tieren
(Je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft werden dabei ausschließlich Zusammenstöße mit Wild berücksichtigt, bei manchen Anbietern gilt der Versicherungsschutz für Tiere jeder Art.) - Glasbruchschäden
- Kurzschlussschäden an der Verkabelung
- Tierbiss
(Je nach Tarif und Anbieter gilt der Versicherungsschutz ausschließlich bei Marderbiss oder Bissen von Tieren jeder Art. In manchen Tarifen sind auch Folgeschäden bis zu einer bestimmten Höhe mitversichert.)
Der Versicherungsnehmer kann bei der Teilkaskoversicherung in gewissem Umfang Einfluss auf die Beitragshöhe nehmen, indem er sich für eine Selbstbeteiligung entscheidet.
Vollkaskoversicherung: Versicherungsumfang und Kostenfaktoren
Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist insbesondere für hochwertige und/ oder noch relativ neues Fahrzeuge zu empfehlen. Eingeschlossen sind grundsätzlich auch die in der Teilkaskoversicherung eingeschlossenen Risiken. Versichert sind Schäden am Fahrzeug durch Eigenverschulden des Versicherungsnehmers sowie Vandalismus, Schäden durch stärkeren Wind unterhalb eines Sturms, Schäden durch Fahrerflucht oder nicht zu ermittelnden Unfallflüchtigen, Schäden, die durch deliktunfähige Kinder verursacht werden.
Die Kündigungsoptionen in der Kfz-Versicherung
- ordentliche Kündigung: Eine ordentliche Kündigung des Versicherungsvertrages ist zum Ablauf des Vertrages bzw. Versicherungsjahres möglich. Bis vor einigen Jahren liefen die Verträge im Bereich der Kfz-Versicherung vom 1. Januar 0:00 Uhr bis zum 31. Dezember um 23:59 Uhr. Bei einer Kündigungsfrist von einem Monat musste demzufolge dem Versicherer die Kündigung bis zum 30. November vorliegen.
- Hinweis: Mittlerweile laufen Autoversicherungen jedoch nicht mehr von 1.1. bis 31.12., sondern beginnen zum Beispiel am 1.Mai oder 1. Oktober eines Jahres. Einen Grund für die Kündigung und den damit verbundenen Versicherungswechsel müssen Sie nicht angeben.
- Sonderkündigungsrecht: Neben der ordentlichen Kündigung haben Verbraucher auch ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht. Hier sind es insbesondere die folgenden Voraussetzungen und Gegebenheiten, die zu einem derartigen Recht auf eine außerordentliche Kündigung führen.
- Fahrzeugwechsel oder Stilllegung des Fahrzeuges: Ein Sonderkündigungsrecht besteht in allen Fällen unter der Voraussetzung, dass Ihr bisher genutztes Fahrzeug stillgelegt wird oder Sie Ihr Autos verkaufen und gleichzeitig ein neues Fahrzeug anschaffen, also einen Fahrzeugwechsel durchführen. In diesem Fall gilt die normale Kündigungsfrist zum Ablauf des Vertragsjahres nicht, sondern Sie können spätestens innerhalb eines Monats nach dem vollzogenen Fahrzeugwechsel oder der Stilllegung des Fahrzeuges von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
- Gemeldeter Schadensfall: Das Sonderkündigungsrecht gilt ebenfalls unter der Voraussetzung, dass Sie Ihrer Versicherungsgesellschaft einen Schadensfall gemeldet haben. Wissenswert ist, dass Sie mit einer Frist von einem Monat nach Abschluss des Schadensfalls das Recht haben, vollkommen unabhängig davon zu kündigen, ob Sie mit der Schadensregulierung zufrieden waren oder nicht. Ein etwas komplizierteres Thema ist die Sonderkündigung aufgrund einer vom Versicherer angekündigten Beitragserhöhung. In den meisten Fällen haben Versicherungsnehmer zwar ein Sonderkündigungsrecht, allerdings nicht grundsätzlich bei allen vorgenommenen Beitragserhöhungen.