Das Schweizer Gesundheitssystem basiert auf einem einzigartigen Versicherungsmodell. Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss eine eigene Krankenversicherung abschließen – unabhängig von Alter, Einkommen oder Beschäftigungsstatus. Anders als in Deutschland existiert keine Familienversicherung, bei der Ehepartner oder Kinder kostenfrei mitversichert sind.
Das System unterscheidet zwischen zwei Säulen: Die obligatorische Grundversicherung deckt die medizinische Basisversorgung ab. Ergänzend können Sie freiwillige Zusatzversicherungen wählen, die erweiterte Leistungen bieten.
Die Kosten der Grundversicherung sind für alle Erwachsenen ab 26 Jahren in derselben Region identisch – unabhängig vom Gesundheitszustand oder Einkommen. Für Kinder bis 18 Jahre und junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren gelten vergünstigte Tarife. Bei den optionalen Zusatzversicherungen steigen die Prämien (Monatsbeiträge) hingegen mit zunehmendem Alter deutlich an.
Die Modelle der Grundversicherung
Die Schweizer Grundversicherung bietet vier verschiedene Versorgungsmodelle, zwischen denen Sie wählen können. Das traditionelle Basismodell ermöglicht die freie Arztwahl – Sie können direkt jeden Arzt oder Spezialisten aufsuchen. Aufgrund der höheren Kosten wird dieses Modell jedoch selten empfohlen.
Beim Hausarztmodell fungiert Ihr Hausarzt als erste Anlaufstelle. Er koordiniert Ihre medizinische Versorgung und überweist Sie bei Bedarf an Fachärzte. Das Ärztenetzwerk funktioniert ähnlich, hier steht Ihnen jedoch eine Gemeinschaftspraxis mit mehreren Medizinern zur Verfügung.
Das Telemedizinmodell gilt als besonders kostengünstig und praktisch. Bei gesundheitlichen Fragen kontaktieren Sie zunächst einen Arzt per Telefon oder Videochat. Diese Beratungen sind kostenfrei und zählen nicht zur Selbstbeteiligung (Franchise). Die Mediziner nehmen sich ausreichend Zeit für Ihr Anliegen und können Krankschreibungen sowie Rezepte direkt ausstellen. Bei Bedarf erfolgt eine Überweisung in die Praxis.
Die Versicherungsexperten empfehlen meist das Telemedizinmodell, da es die Vorteile einer umfassenden medizinischen Betreuung mit günstigen Konditionen verbindet. Gerade für einfache Beschwerden oder Krankschreibungen sparen Sie sich den Weg in die Praxis und vermeiden zusätzliche Kosten.
Kostenbeteiligung und Selbstbehalt
Das Schweizer Krankenversicherungssystem beruht auf drei finanziellen Komponenten: der Prämie, der Franchise und dem Selbstbehalt. Die Prämie entspricht Ihrem monatlichen Versicherungsbeitrag und variiert je nach gewähltem Versicherungsmodell und Franchise.
Die Franchise ist Ihre jährliche Grundselbstbeteiligung. Sie können zwischen 300 und 2.500 Schweizer Franken wählen. Je höher die Franchise, desto niedriger Ihre monatliche Prämie. Bei einer maximalen Franchise von 2.500 Franken sparen Sie etwa 110–120 Franken monatlich im Vergleich zur niedrigsten Stufe.
Nach Erreichen der Franchise greift der zusätzliche Selbstbehalt: Sie tragen 10 Prozent aller weiteren Behandlungskosten selbst, maximal jedoch 700 Franken pro Jahr. Für chronisch Kranke oder bei geplanten Operationen kann eine niedrige Franchise sinnvoll sein. Gesunde Menschen profitieren meist von einer hohen Franchise, da die Prämienersparnis die potenziellen Mehrkosten überwiegt.
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht dies: Die jährliche Prämienersparnis bei maximaler Franchise beträgt etwa 1.400 Franken. Addiert man die Franchise von 2.500 Franken, müssten die jährlichen Behandlungskosten über 3.900 Franken liegen, damit sich eine niedrigere Franchise rechnet. Experten empfehlen daher gesunden Menschen eine hohe Franchise zur Kostenoptimierung.
Zusatzversicherungen und deren Leistungen
Die freiwilligen Zusatzversicherungen erweitern den gesetzlichen Grundschutz erheblich. Im ambulanten Bereich ermöglichen sie Arztbesuche im Ausland – besonders relevant für Grenzgänger, die weiterhin ihren deutschen Hausarzt konsultieren möchten. Diese Behandlungen werden ohne Franchise erstattet.
Für stationäre Aufenthalte bieten die Zusatzversicherungen drei Komfortstufen: die allgemeine Abteilung mit Mehrbettzimmern, die halbprivate Versorgung mit Zweibettzimmer und Oberarztbehandlung sowie die private Variante mit Einzelzimmer und Chefarztbetreuung. Die meisten Versicherten wählen die halbprivate Option.
Ein besonderes Plus: Viele Zusatzversicherungen übernehmen bis zu 1.000 Franken jährlich für Fitnessstudio-Abos. Hinzu kommen 600 Franken für Sehhilfen sowie die kostenfreie Nutzung alternativer Heilmethoden wie Osteopathie, Akupunktur und medizinische Massagen – ohne Franchise und Selbstbehalt.
Der Abschluss einer Zusatzversicherung erfordert eine Gesundheitsprüfung. Die Versicherungen können Antragsteller ablehnen oder Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließen. Bei der Antragstellung müssen Sie alle gesundheitlichen Beschwerden der letzten fünf Jahre offenlegen.
Besondere Versicherungsfälle
Eine wichtige Besonderheit im Schweizer System: Unfälle sind grundsätzlich nicht über die Krankenversicherung abgedeckt. Stattdessen übernimmt die obligatorische Unfallversicherung des Arbeitgebers alle Behandlungskosten – unabhängig davon, ob sich der Unfall bei der Arbeit, in der Freizeit oder im Ausland ereignet hat. Bei Unfällen entfallen Franchise und Selbstbehalt komplett.
Während der Schwangerschaft profitieren Sie von einer Sonderregelung: Sämtliche Vorsorgeuntersuchungen und Geburtsleistungen sind von der Kostenbeteiligung befreit. Die Höhe Ihrer gewählten Franchise spielt dabei keine Rolle. Diese Regelung macht es für werdende Mütter überflüssig, eine niedrigere Franchise zu wählen.
Die zahnärztliche Versorgung gehört nicht zum Leistungskatalog der Grundversicherung. Zahnbehandlungen werden nur bei Unfällen oder schweren Erkrankungen übernommen. Zwar existieren spezielle Zahnzusatzversicherungen, diese gelten jedoch als kostspielig und wenig rentabel. Experten empfehlen stattdessen, monatlich Geld für Zahnbehandlungen zurückzulegen.
Notfallbehandlungen im Ausland deckt die Grundversicherung ab, reguläre Behandlungen hingegen nicht. Möchten Sie weiterhin Ihren deutschen Arzt konsultieren, benötigen Sie eine entsprechende Zusatzversicherung. Diese erstattet die Kosten ohne Franchise – ein attraktiver Vorteil für Grenzgänger und Menschen mit bestehenden Arztbeziehungen in Deutschland.